Achtung: ab 1. Jänner 2012 gelten verpflichtende Angaben zum Mindestentgelt
Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben.
Beispiele für Formulierungen
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„Wir suchen ... zu € ... brutto monatlich.“
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„Entgelt: € ... brutto/Stunde, Überzahlung möglich.“
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„Wir bieten Ihnen für die Position ein marktkonformes Bruttomonatsgehalt von € ... brutto bis € ... brutto je nach konkreter Qualifikation.“
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„.... gesucht; überkollektivvertragliche Entlohnung ab € ... brutto.
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„Verhandlungsbasis: € ... brutto Monatsgehalt mit Bereitschaft zur Überzahlung“
Mehr Details dazu finden Sie auf dem Portal der Wirtschaftskammer.