Lohnsteuerausgleich

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Der Lohnsteuerausgleich - ganz korrekt die "Arbeitnehmerveranlagung" - ist eine gute Möglichkeit, um vom Staat Österreich Geld zurück zu bekommen. Der Antrag kann fünf Jahre rückwirkend gestellt werden, allerdings ist er frühestens nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres möglich.

Was ist der Lohnsteuerausgleich?

Die Arbeitnehmerveranlagung besteht aus zwei Komponenten: Zunächst werden das Jahreseinkommen und die darauf entfallende Steuer ermittelt. Da während des Jahres die Abrechnungen monatlich durchgeführt werden, können so Einkommensspitzen abgefedert werden. Auf der anderen Seite werden Absetzposten, die bei der Lohnabrechnung nicht berücksichtigt wurden, geltend gemacht.

Wer kann eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen?

Diese Möglichkeit haben Dienstnehmer, die während eines Jahres in Österreich in einem oder mehreren Dienstverhältnissen als unselbstständig Erwerbstätige beschäftigt waren. Es macht sogar dann Sinn, wenn - aufgrund der Höhe des Einkommens - keine Lohnsteuerpflicht entstanden ist. Dann gibt es die sogenannte »Negativsteuer«, und auch der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag kann auf diese Art und Weise geltend gemacht werden. Es gibt Tatbestände im Steuerrecht, bei denen die Arbeitnehmerveranlagung von Amts wegen durchgeführt werden muss. Der Steuerpflichtige erhält in diesem Fall ein Schreiben vom Finanzamt mit dem Ersuchen, den Antrag bis zu einer bestimmten Frist einzubringen.

Was kann alles abgesetzt werden?

Das Formular ist in mehrere Bereiche gegliedert. Neben den persönlichen Daten sind die allfälligen Kinder einzugeben, da es für diese seit einigen Jahren einen speziellen Absetzbetrag gibt. Die nächste Rubrik beschäftigt sich mit den Sonderausgaben, darunter fallen zum Beispiel der Kirchenbeitrag oder steuerlich begünstigte Lebensversicherungen. Danach geht es um Werbungskosten, das sind Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen und die nicht vom Arbeitgeber übernommen wurden. Als letzter Punkt können außergewöhnliche Belastungen, beispielsweise für Diätnahrung, Behinderungen oder Katastrophenschäden, angegeben werden.

Wie wird der Antrag eingebracht?

Der Antragsteller kann entweder das Papierformular herunterladen oder vom Finanzamt holen, ausfüllen und wieder abgeben. Die komfortablere Möglichkeit ist es, sich beim Finanzportal www.finanzonline.at zu registrieren. Über diese Homepage kann der Antrag online ausgefüllt und eingereicht werden. Der Vorteil dieser Variante ist, dass - falls der oder die Lohnzettel des Dienstgebers schon aufliegen - der zu erwartende Betrag sofort ersichtlich ist. Außerdem erfolgt die Onlineverarbeitung schneller. Es ist in keinem Fall notwendig, Belege beizulegen. Diese werden im Einzelfall vom Finanzamt gezielt abverlangt.

Ein Tipp: Das Finanzministerium gibt jedes Jahr ein aktualisiertes "Steuer-Sparbuch" heraus, dass über die Homepage www.bmf.gv.at abgerufen werden kann. Darin findet der Steuerzahler jede Menge Tipps und Tricks zum Lohnsteuerausgleich. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, bei Fragen direkt beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt anzurufen. Die Auskunft ist kostenlos, und die Finanzbeamten sind - entgegen der landläufigen Meinung - durchaus freundlich und kompetent.